„Politik fährt den Wohnungsmarkt gegen die Wand“: Warum die Mietpreisbremse floppt

„Politik fährt den Wohnungsmarkt gegen die Wand“: Warum die Mietpreisbremse floppt

 

http://www.focus.de/immobilien/mieten/ernuechternde-bilanz-die-politik-faehrt-den-wohnungsmarkt-gegen-die-wand-warum-die-mietpreisbremse-floppt

Michael Franke vom 23.06.2017

Vor mehr als zwei Jahren wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Was hat sie bislang gebracht? So gut wie nichts. Die Preise in den deutschen Metropolen steigen und steigen.

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Amtsgericht München stand folgendes zu Debatte.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/amtsgericht-urteilt-mietpreisbremse-gilt-nicht-fuer-muenchen

Worum geht es in dem konkreten Fall? Ein Mieter hatte geklagt, weil er für seine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung in der Erzgießereistraße (Maxvorstadt) mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlen muss. Die 100-Quadratmeter-Wohnung, die Haus und Grund als „luxuriös“ bezeichnet, kostet 2000 Euro Nettokaltmiete im Monat, also 20 Euro pro Quadratmeter. Der Mietspiegel der Stadt weist für eine solche Wohnung aber lediglich eine Vergleichsmiete von 13,78 pro Quadratmeter aus. Das Amtsgericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Der Grund: Die Richter halten die bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse für fehlerhaft und deshalb für nicht anwendbar. Richter halten bayerische Verordnung für fehlerhaft .Wie begründet das Gericht diese Ansicht? Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter angedeutet, dass sie sich außerstande sehen, die Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern anzuwenden. „Aus Sicht des Gerichtes liegt ein materiell rechtlicher Verstoß gegen das Begründungserfordernis vor.“ Die Richter werfen dem Gesetzgeber vor, dass er nicht ausreichend begründet, warum einzelne Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen. Wieso muss das geschehen? Die Begrenzung der Miethöhe ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht – ein vom Grundgesetz geschütztes Recht. Deshalb muss sie besonders gut begründet werden – und zwar für jedes einzelne Gemeinde. Die bayerische Verordnung enthält zwar elf Kriterien, allerdings werden diese nicht den einzelnen Gemeinden zugeordnet. „Wir haben bereits 2015 auf die detaillierte Begründungspflicht hingewiesen“, sagt Haus-und-Grund-Chef Rudolf Stürzer.Erlass der neuen Mieterschutzverordnung ist für Juli 2017 geplant Wie geht es jetzt weiter? Der Münchner Mieterverein, der die Klage unterstützt, will in die nächste Instanz gehen. „Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig“, sagt Mietervereins-Chefin Beatrix Zurek. Auch sie meint, dass der Freistaat bei der Einführung der Mietpreisbremse Fehler gemacht habe. „Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit. Es muss für alle klar sein, ob die Mietpreisbremse gilt oder nicht“, fordert Zurek.Ist die Mietpreisbremse damit am Ende? Nein. Das bayerische Justizministerium zur tz: „Wir haben bereits eine Neufassung der Begründung der Mieterschutzverordnung in die Wege geleitet.“ Grund dafür war ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Der hatte die Bremse zwar für mit der bayerischen Verfassung vereinbar erklärt, allerdings auch auf mögliche Verstöße bei der Begründungspflicht hingewiesen. In der neuen Verordnung sollen diese Begründungen auf die einzelnen Gemeinden eingehen. „Der Erlass der neuen Mieterschutzverordnung ist derzeit für Juli 2017 geplant.“

Für mich ist die Mietpreisbremse nur ein Beispiel wie Politik in unserem Lande funktioniert. Es wird ein soziales und gesellschaftliches Problem nicht wirklich behoben. Es werden keine Maßnahmen ergriffen, um das Problem langfristig zu lösen. Wir haben einen starken Zuzug in München und wir werden dem Bedarf nur gerecht, wenn neue Wohnungen gebaut werden. Damit sich alle Einkommensschichten Wohneigentum leisten können, benötigt es „Hilfestellungen“ durch den Staat. Es gab die Eigenheimzulage, damit Familien mit Kindern und niedrige Einkommensschichten sich Wohneigentum leisten können. Der Staat fördert Wohneigentum nur noch durch Riester und das ist keine Förderung. Das ist genauso vorgeschoben wie die Mietpreisbremse. Das stellt sich die Frage warum hierfür kein Geld da ist. Eigenes Wohneigentum schützt vor einer Mieterhöhung, aber auch hier wurden staatliche Hürden geschaffen anstatt zu fördern. Das ist jedoch ein anderes Thema.