FREIBETRAG ODER STEUERSENKUNG :Bausparkassen plädieren für weniger Grunderwerbsteuer

FREIBETRAG ODER STEUERSENKUNG :Bausparkassen plädieren für weniger Grunderwerbsteuer

AKTUALISIERT AM 28.01.2019-14:31

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/bausparkassen-fuer-weniger-grunderwerbsteuer-16012059.html

Die Bundesregierung will eigentlich einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer prüfen. Die Bausparkassen halten das für keine schlechte Idee, empfehlen aber eher eine Vereinheitlichung der Steuersätze auf niedrigerem Niveau. Angesichts steigender Mieten und Hauspreise hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, das Wohneigentum zu fördern. Ein erster Schritt dazu war, die Einführung des Baukindergelds. Warten müssen potentielle Haus- und Wohnungskäufer immer noch auf weitere Maßnahmen, die schon im Koalitionsvertrag stehen. Dazu gehört unter anderem ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den  Fall des erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken.

Diesen wollte die Koalition an für sich prüfen. Geprüft haben ihn jetzt die Landesbausparkassen in Zusammenarbeit mit dem Immobilienforschungsinstitut Empirica, und zwar daraufhin, wie sich ein solcher Freibetrag auswirken könnte.

 

Dabei kam die Studie zu dem Schluss, dass bei gegebenen Steuersätzen und den jeweiligen Immobilienpreisniveaus schon ein vergleichsweise niedriger Freibetrag von 100.000 Euro 6 Prozent jungen Haushalten mehr zum Ersterwerb einer Immobilie verhelfen könnte. Regional würde sich ein Freibetrag – ähnlich wie das Baukindergeld – sehr unterschiedlich auswirken.

 

Abhängig von Steuersatz und Immobilienpreisen

Zu den „natürlichen Ersterwerbern“ zählen die Forscher Mieterhaushalte im Alter zwischen 30 und 44 Jahren, die sowohl über ausreichend Eigenkapital (mindestens 25 Prozent des Kaufpreises zuzüglich  Nebenkosten) als auch über ausreichend Einkommen (Einkommensbelastung durch Zins und Tilgung maximal 35 Prozent) verfügen, um sich eine ortsübliche Immobilie leisten zu können. Diese Voraussetzungen erfüllten in Deutschland aktuell 291.000 Haushalte. Durch den Freibetrag kämen noch einmal 18.400 Haushalte hinzu.Naturgemäß sei die Entlastung dort am größten, wo die Grunderwerbsteuer am höchsten sei. In Bundesländern mit hohen Steuersätzen zwischen 6 und 6,5 Prozent wachse das Zusatzpotential um wenigstens 7 Prozent, in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen (3,5 Prozent) nur um 4 Prozent. Die Wirkung des Freibetrags hänge zudem ganz wesentlich auch vom regionalen Preisniveau ab. Der Freibetrag würde sich daher in Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen überproportional auswirken. In wirtschaftsstarken Regionen mit hohen Kaufpreisen fiele er dagegen weniger ins Gewicht. Regional würde sich dies vor allem in den östlichen Bundesländern und im Saarland am stärksten auswirken, allen voran in den westlichen und östlichen Landkreisen Thüringens sowie in Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg und den Brandenburger Landkreisen Prignitz und Oberspreewald-Lausitz.Zusätzliche potentielle Immobilien-Ersterwerber durch einen GrErwSt-Freibetrag von 100.000 Euro in Prozent. Aufgrund des heterogenen Immobilienmarkts in Deutschland, wo hier Regionen schrumpften und andere extrem teuer seien, müsse ein einheitlicher Freibetrag immer verzerrend wirken. Analog zu den regionalen Verteilungswirkungen des Baukindergelds begünstige er  vergleichsweise stärkere Regionen außerhalb der nicht mehr erschwinglichen Großstädte und Ballungsräume. Wenn dies politisch gewollt sei, etwa um die Abwanderung in die Ballungsräume zu bremsen, so könnten die Freibeträge sinnvoll sein. Um die Entlastungswirkung in Wachstumsregionen zu verstärken, müsste über gestaffelte Freibeträge nachgedacht werden, allerdings würde dies sofort die Komplexität erhöhen.Ein höherer Freibetrag von 200.000 Euro würde die Zahl der zusätzlichen potentiellen Ersterwerber fast verdoppeln mit ähnlichen, aber nicht ganz so stark ausgeprägten Verteilungswirkungen wie der Freibetrag von 100.000 Euro. In Niedrigpreisregionen wäre ein Freibetrag von 200.000 Euro in vielen Fällen gleichbedeutend mit einer Abschaffung der Grunderwerbsteuer. Die Landesbausparkassen empfehlen daher die Rückkehr zu einer bundesweit einheitlichen Besteuerung des Erwerbs von Grund und Boden. Ein Grunderwerbsteuersatz etwa von einheitlich 3 Prozent würde gleich viel Haushalten den Ersterwerb eine Immobilie ermöglichen wie der Freibetrag von 100.000 Euro.  Dich diese würden sich dann verhältnismäßig gleichmäßiger über Regions-, Kreis- und Stadttypen verteilen. Nur würden Bayern und Sachsen aufgrund ihres heute schon niedrigen Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 Prozent davon kaum profitieren.Insgesamt sei eine Absenkung der hohen Erwerbsnebenkosten durch Entlastung bei der Grunderwerbsteuer mehr denn je geboten. Zu den hohen Kosten hätten nicht nicht nur die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren um bis zu 86 Prozent in vielen Bundesländern beigetragen, sondern auch eben rasant gestiegene Immobilienpreise. Das für den Erwerb notwendige Eigenkapital sei nicht in gleichem Tempo gewachsen. Die Grunderwerbsteuer stelle im Ergebnis nicht nur ein Hemmnis für den Vermögensaufbau weniger wohlhabender Haushalte dar, sondern belaste insgesamt auch den Neubau.

Schon in meinem Artikel zur Grundsteuerreform war ich für klare, einheitliche Lösungen, welche nachvollziehbar sind. Da die Grunderwerbsteuer Länder gesteuert ist, haben wir diesen Flickenteppich und Ungleichheit. Für die Länder war die Erhöhung der Grunderwerbsteuer eine willkommene Mehreinnahme, die wieder nach unten zu korrigieren und wieder zu einem einheitlichen System zurückzukehren, traue ich unseren Politikern nicht zu. Deswegen befürchte ich, dass es bei einer Studie bleibt und alle die mich kennen, wissen, dass ich in der Regel mehr als andere an das Gute und Unmögliche glaube.