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Wohnimmobilienkreditrichtlinie

015. März 201615. März 2016
By Christiana KurczykIn Allgemein

Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher wird bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt.

Was ändert sich für sie als Kunde in Bezug auf ihre Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung?

Jetzt wird die Beratung schriftlich protokolliert werden. Die Beratungsdokumentation hilft Ihnen, die Inhalte der Baufinanzierungsberatung  auch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuvollziehen.  Protokolliert wird ihre:

-persönliche Situation

-finanzielle Situation

-Finanzierungsbedarf und Dauer

– ihre Präferenzen  und Ziele

– Welche Risiken aber auch Möglichkeiten mit ihrer Finanzierung verbunden sind.

Wir werden auch unsere Empfehlung dokumentieren.

Im Grunde war dies bisher auch Gegenstand unserer Beratung, die einzige Änderung ist darin zu sehen, dass wir es nun protokollieren.

Verordnung zum Gesetz über BausparkassenBausparverträge haben viele Stellschrauben. Welche Anbieter diese für ihre Kunden am besten justieren.

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