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Weniger Hürden für den Baukredit

05. April 20175. April 2017
By Christiana KurczykIn Allgemein

Weniger Hürden für den Baukredit

Der Finanzausschuss entschärft das Gesetz gegen Immobilienblasen. Eine Beschränkung von Schuldendienst und Gesamtverschuldung soll es nicht geben.

29.03.2017, von MANFRED SCHÄFERS, BERLIN

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/nachrichten/gesetz-gegen-immobilienblasen-weniger-huerden-fuer-den-baukredit-14946753.html

Die Bundesregierung will das Gesetz zur Abwendung einer Immobilienblase doch nicht so wie ursprünglich geplant auf den Weg bringen. Trotzdem erhält die BaFin mehr Rechte in den Finanzmarkt einzugreifen. Die Argumentation:  „Eine starke Vergabe neuer Darlehen und eine übertriebene Preisentwicklung könnten sich gegenseitig verstärken und damit den Aufbau systemischer Risiken begünstigen.“ Ursprünglich sollte das Verhältnis Schuldendienst zum Einkommen begrenzt werden sowie die Gesamtverschuldung zum Einkommen.

Teil des Kompromisses ist eine gestufte Bagatellgrenze. Kredite bis 50.000 Euro bleiben damit generell von künftigen Restriktionen verschont, weil man hier keine Gefahr für die Finanzstabilität sieht. Die Bagatellgrenze steigt abhängig vom Anteil der Fremdfinanzierung auf 200.000 Euro (Darlehen höchstens 80 Prozent) oder 400.000 Euro (Darlehen höchstens 60 Prozent).So will man sicherstellen, dass nur Wohnimmobiliendarlehen unter die restriktiven Vorgaben fallen, die besonders risikoreich sind. Außen vor bleiben zudem wie geplant Anschlussfinanzierungen, Kredite für die Renovierung und Darlehen für den sozialen Wohnungsbau.

Das Problem bei den sogenannten Bagatellgrenzen sind die Kaufpreise in München. Für 200.000,-€ bekommt man in München gerade ein Appartement. Mal schaun wie sich das Ganze in der Praxis bewährt.

ENDE DER KOSTENLOS-KULTUR? – GirokontoKündigung von Bausparverträgen zulässig

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