Bausparkassen führen Servicegebühren ein

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Nicht nur den Banken schrauben wegen der anhaltend niedrigen Zinsen an ihren Gebühren. Auch Bausparkassen suchen jetzt Wege, ihre Kunden zur Kasse zu bitten. Doch die können sich wehren.

An höhere Kosten für Konten und Karten haben sich Bankkunden inzwischen gewöhnt. Unter dem Druck niedriger Zinsen werden jetzt auch Bausparkassen erfinderisch. Neben der Debeka versuchen derzeit auch die Signal Iduna und die LBS Bayern, neue Servicegebühren für alte Verträge einzuführen. Verbraucherschützer halten das für unzulässig und raten Betroffenen, sich zu wehren.

Bei der Debeka trifft es die Tarife BS1 und BS3. Ersterer wird mit aus heutiger Sicht üppigen drei Prozent verzinst, dafür sollen die Bausparer jetzt eine jährliche Servicepauschale von 24 Euro entrichten. Beim BS3-Tarif, auf den es 1,25 Prozent Zinsen gibt, sind es 12 Euro, jeweils rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Gebührenfrei bleiben nur Verträge, die im Rahmen einer Vor- oder Zwischenfinanzierung an die Bausparkasse abgetreten wurden. Um die neue Gebühr einzuführen, müssen die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geändert werden. In der neuen Klausel heißt es, die Servicepauschale werde „für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“ berechnet.

Zur Begründung nannte ein Sprecher der Debeka dem Anlegermagazin Fonds professionell Online „steigende regulatorische Anforderungen“ sowie „die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase“. Die machen freilich auch anderen Bausparkassen zu schaffen. Auch die Signal Iduna weist auf eine Anpassung ihrer ABB hin und das gut versteckt auf der Rückseite des Kontoauszugs. Hier gibt es seit dem 1. Januar eine Pauschale von 15 Euro, mit der alle Leistungen, die sonst extra kosten, einmalig abgegolten sein sollen. Die LBS Bayern versteckt ihre neu eingeführte Kontogebühr buchstäblich im Kleingedruckten, nämlich in den Erläuterungen zum Jahreskontoauszug. 9,60 Euro im Jahr sollen die Sparer seit Anfang des Jahres zahlen. Kunden von anderen Landesbausparkassen berichten Ähnliches.

Widerspruch ist möglichWie auch immer die neuen Gebühren kommuniziert werden: Bausparer müssen sie nicht hinnehmen. Dieser Ansicht sind jedenfalls die Verbraucherzentralen und auch die Stiftung Warentest. Wenn im Vertrag ursprünglich keine Servicepauschale vorgesehen war, können die Betroffenen der Einführung widersprechen. Wie lange sie dafür Zeit haben, steht in den jeweiligen ABB unter „Bedingungsänderungen“. Bei der Debeka und der Signal Iduna sind es zwei Monate ab Bekanntgabe der Gebühr, bei der LBS können es – je nach Version der ABB – auch nur sechs Wochen sein.Einen entsprechenden Musterbrief stellt beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW bereit. Am sichersten ist natürlich der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. Wer den Aufwand scheut, kann auch eine E-Mail senden und um Bestätigung bitten. Dem sollte man aber ein Einschreiben folgen lassen, wenn sich die Bausparkasse nicht innerhalb der gesetzten Frist meldet. Kunden, die nicht rechtzeitig handeln, haben Pech. Ohne Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt, später lässt sich die Gebühr nicht mehr aushebeln.

„Die Einführung neuer Gebühren ist nur der jüngste Versuch von Bausparkassen, Kunden mit gut verzinsten Altverträgen zu vergraulen“, schreibt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite. Dass sich die Betroffenen davon abschrecken lassen, kann allerdings bezweifelt werden. Die Bausparkasse kann Kunden nämlich nicht einfach rauswerfen, wenn sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Das hat auch ein Pressesprecher der Debeka den Verbraucherschützern bestätigt.

 

Anders könnte das aussehen, wenn die neue Servicepauschale eine bisherige Kontoführungsgebühr ersetzt, so wie das zumindest teilweise bei der Signal Iduna der Fall zu sein scheint. Hier sollte man vorher sichergehen, dass die Bausparkasse den Widerspruch nicht als Steilvorlage für eine Kündigung nimmt. Im Zweifelsfall können Betroffene das Anschreiben mit der ABB-Änderung und ihre Vertragsbedingungen an die Stiftung Warentest senden (finanztest@stiftung-warentest.de).

 

Quelle: n-tv.de , ino