Was passiert mit einer Grundschuld nach Rückzahlung des Kredites?

Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es  nicht. Wie sich ein Immobilienbesitzer , zum Thema Grundschuld, entscheidet, hängt entscheidend von den weiteren Planungen ab.

Grundschuld beibehalten

Eine Möglichkeit besteht darin, nichts zu unternehmen. Dann bleiben die eingetragenen Grundschulden weiterhin bestehen. Dies kann sogar ein Vorteil sein, denn sollte in Zukunft eine erneute Kreditaufnahme geplant sein, lassen sich die bereits vorhandenen Grundschulden in der Regel nochmal nutzen. Beispielsweise für eine Renovierung oder Modernisierung

Vorsicht: Falls man eine Löschungsbewilligung des Kreditinstituts erhält, sollte man sie sicher und auffindbar aufbewahren.

Grundschulden löschen

Die Löschung einer Grundschuld kann nur ein Notar vornehmen, genau wie bei einer Eintragung ist dies auch mit Kosten verbunden. Bei einem Verkauf ist die Löschung auf alle Fälle von Nöten, auch hier zahlt  die Kosten der Verkäufer.  Für den Fall der Schenkung oder Vererbung sollte das Grundbuch auf alle Fälle beachtet werden, ob vielleicht noch Grundschulden eingetragen sind, die längstens zurückbezahlt sind. Dann sollten sie gelöscht werden.