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Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen

021. März 201621. März 2016
By Guido AllmichIn Allgemein

Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen
(Bausparkassen-Verordnung – BausparkV)
BausparkV
Ausfertigungsdatum: 29.12.2015
Vollzitat:
„Bausparkassen-Verordnung vom 29. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2576)“
Ersetzt V 7691-2-1-2 v. 19.12.1990 I 2947 (BauSparkV 1990)
Das heißt – das neue Bausparkassengesetz ist da und damit gehen auch Auswirkungen auf das
Baufinanzierungsgeschäft aus.

Ein wichtiger Bestandteil ist beispielsweise die Änderung der Beleihungsgrenzen von bisher 80% auf 100%. Das Konzept hinter den gesetzlichen Änderungen sieht also größere Freiheiten bei der
Refinanzierung der Geschäfte der Bausparkassen vor, womit zugleich die Erträge wieder
gesteigert werden sollen.

Wir denken, dass die Bausparkassen noch stärker in das Baufinanzierungsgeschäft mit einsteigen werden:

Die Bausparkassen werden zu den bisher bereits vorhanden Modellen, wie Zwischenfinanzierung und Vorfinanzierung noch weitere Produkte auf den Markt bringen.
Vorderrangiges Ziel der Bausparkassen wird es bleiben, ihre Bausparverträge zu platzieren.
Hier die richtige Balance zu finden, zwischen ihrem Vorteil und den Bausparprodukten können sie zu unserer Aufgabe machen.

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