Erneuerung der Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 01.04.2016

Laut Pressemitteilung der KfW vom 07.05.2015 werden die Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ wie folgt geändert:

  • Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
  • Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
  • Vereinfachung Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55

Die KfW erneuert zum 01.04.2016 ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“. Ab dem nächsten Jahr gelten aufgrund einer Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude in Deutschland. Das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen. Die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird daher zum 31.03.2016 auslaufen.

Bisher hat die KfW ca. 420.000 Wohneinheiten mit dem Standard Effizienzhaus 70 finanziert. Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem 01.04.2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Auch bietet die KfW ab dann für das KfW-Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei diesem Effizienzhausstandard können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen.

Ziel all dieser Maßnahmen ist die stärkere Fokussierung der Förderung auf Neubauten mit höheren energetischen Niveaus.

KFW Förderung:

Wohneigentumsprogramm 124

  • ab 0,90 % effektiver Jahreszins (Stand 15.02.2016)
  • bis 50.000 Euro Kreditbetrag pro Vorhaben
  • für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • flexibel kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten

Bei Bau:

  • Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

Bei Kauf:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer

Bei Schenkung oder Erbe:

  • Sanierungs- und Umbaukosten
  • Neubaukosten
  • Auszahlung der Miterben
  • Nebenkosten, zum Beispiel für den Notar und die Grundbucheintragung