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03. März 20163. März 2016
By Christiana Kurczyk

Werden zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung – die Nichtabnahmeentschädigung – ausgleichen.

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