Rufen Sie uns an: 089-307 795 84
Finanzierungsberatung München Finanzierungsberatung München

  • Home
  • Markt
  • Aktuelles
  • Referenzen
  • Glossar
  • Kontakt
A B C D E F G H I K L M N P R S T U V W Z
028. Februar 201628. Februar 2016
By Christiana Kurczyk

Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet.

AufteilungsplanAuflassung
Finanzierungsberatung München Finanzierungsberatung München
Datenschutz | Finance Business © 2025 | All Rights Reserved
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.